Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die individuelle Planung, Fertigung und Lieferung von Treppen, Treppenkonstruktionen, Treppenstufen und damit zusammenhängenden Waren durch die BAUTA UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter „Treppen nach Maß 24“.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die BAUTA UG (haftungsbeschränkt), Glockengasse 2, 50667 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Sergiy Dymshyts.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, Zeichnungen und technische Freigaben, gehen diesen AGB vor.
2. Website und Projektanfragen
Die Darstellung von Treppen, Referenzprojekten, Beispielpreisen und sonstigen Informationen auf der Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Das Absenden des Anfrageformulars ist ebenfalls unverbindlich und dient der Vorbereitung eines individuellen Angebots.
Referenzbilder und Beispielprojekte zeigen mögliche Ausführungen und dienen nur als Orientierung. Maße, Konstruktion, Materialien, Oberflächen, Geländer, Podeste und sonstige Details werden für jedes Projekt individuell festgelegt. Angezeigte frühere Projektpreise sind keine aktuellen Fest- oder Pauschalpreise.
3. Angebot und Vertragsschluss
Nach Prüfung der Anfrage kann die BAUTA UG ein individuelles Angebot erstellen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer darin genannten Bindefrist annimmt oder die BAUTA UG die Bestellung bzw. Beauftragung ausdrücklich bestätigt.
Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsschluss bedürfen der Abstimmung. Hierdurch entstehende Mehr- oder Minderkosten sowie Auswirkungen auf Lieferzeiten werden vor Umsetzung mit dem Kunden abgestimmt.
4. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den dazugehörigen Unterlagen. Geschuldet sind nur die dort ausdrücklich aufgeführten Leistungen.
Treppen nach Maß 24 bietet keine Montageleistungen an. Die Montage ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht in einem gesonderten schriftlichen Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde kann für die Montage einen Monteur oder Fachbetrieb seiner Wahl beauftragen.
Baugenehmigungen, behördliche Freigaben, statische Nachweise, Fundamente, bauseitige Befestigungspunkte, Hebezeuge, Gerüste, Elektroarbeiten oder sonstige Leistungen Dritter gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
5. Maße, Angaben und Mitwirkung des Kunden
Maßgefertigte Produkte werden auf Grundlage der vereinbarten Projektangaben hergestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die für Planung und Fertigung erforderlichen Maße, Fotos, Skizzen, Angaben zur Einbausituation und sonstigen Informationen vollständig und richtig bereitzustellen.
Soweit der Kunde Maße oder technische Angaben selbst liefert, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit. Die BAUTA UG ist berechtigt, vor Fertigungsbeginn eine schriftliche oder elektronische Freigabe von Zeichnungen, Maßen oder Ausführungsdetails zu verlangen.
Erkennt der Kunde nach einer Freigabe Abweichungen oder Fehler, hat er diese unverzüglich mitzuteilen. Änderungen nach Fertigungsfreigabe können zu Mehrkosten und einer Anpassung der Lieferzeit führen.
6. Technische und gestalterische Abweichungen
Technisch notwendige oder branchenübliche Abweichungen bei Maßen, Material, Oberflächenstruktur und Farbwiedergabe bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind, die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen und keine ausdrücklich zugesicherte Beschaffenheit verändern.
Bildschirmdarstellungen, Fotos und Muster können insbesondere bei Farben, Verzinkungsbild, Holz- oder Metalloberflächen vom späteren Produkt abweichen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich ist der im individuellen Angebot ausgewiesene Preis. Der Projektpreis richtet sich insbesondere nach Wunschmaß, Wunschausführung, Konstruktion, Material, Oberfläche, Stufen, Geländern, Podesten und sonstigem vereinbartem Leistungsumfang.
Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit im Angebot nichts anderes eindeutig angegeben ist. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Zahlungsplan, Fälligkeit und zulässige Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Lieferung
Komplette Treppen werden innerhalb Deutschlands kostenlos geliefert, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Für Treppenstufen, Tritte, Zubehör oder sonstige Einzelwaren gelten die im jeweiligen Angebot genannten Liefer- und Versandbedingungen.
Lieferort, Lieferumfang und gegebenenfalls besondere logistische Voraussetzungen ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Lieferstelle zum Lieferzeitpunkt zugänglich ist und die von ihm zu verantwortenden Voraussetzungen erfüllt sind.
9. Lieferzeiten und Verzögerungen
Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit für die Ausführung Mitwirkungshandlungen des Kunden, insbesondere Maßangaben, technische Freigaben oder sonstige Informationen, erforderlich sind, beginnen vereinbarte Fristen erst nach vollständigem Eingang dieser Mitwirkung.
Ereignisse, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der BAUTA UG liegen und die Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10. Gefahrübergang
Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
Bei Unternehmern geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über, soweit gesetzlich zulässig und nichts Abweichendes vereinbart ist.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum der BAUTA UG. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Möglichkeiten eines erweiterten Eigentumsvorbehalts, soweit dies im individuellen Vertrag vereinbart wird.
12. Montage durch Dritte
Die Montage erfolgt ausschließlich durch den Kunden selbst oder durch einen vom Kunden beauftragten externen Monteur bzw. Fachbetrieb. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Montage fachgerecht und entsprechend den technischen Unterlagen sowie den örtlichen baulichen und öffentlich-rechtlichen Anforderungen erfolgt.
Für Schäden oder Mängel, die nachweislich durch fehlerhafte Montage, unsachgemäße Veränderung, ungeeignete Fundamente oder Befestigungspunkte oder sonstige Leistungen Dritter verursacht werden, haftet die BAUTA UG nicht. Ansprüche wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels des gelieferten Produkts bleiben unberührt.
13. Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Mängelrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB.
14. Haftung
Die BAUTA UG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleiben außerdem zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie eine ausdrücklich übernommene Garantie oder arglistig verschwiegene Mängel.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren
Für Verbraucher besteht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses besteht jedoch insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Maßgefertigte Treppen, Treppenkonstruktionen und individuell nach Kundenvorgaben hergestellte Stufen können unter diese Ausnahme fallen. Soweit bei einem konkreten Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen gesondert vor Vertragsschluss.
16. Rechte an Planungsunterlagen
Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Planungsunterlagen bleiben urheberrechtlich und sonst rechtlich geschützt. Eine Nutzung über das konkrete Projekt hinaus, insbesondere eine Weitergabe zur Nachfertigung durch Dritte, bedarf der Zustimmung, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Die BAUTA UG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzrechte des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 23. September 2026